Andere Standortvarianten - Krankenhausneubau in Seefeld

Welche alternativen Standortoptionen wurden geprüft?

Im Zuge der Planungen wurden verschiedene Varianten für den neuen Klinikstandort entwickelt, geprüft und diskutiert. Hier finden Sie eine Übersicht aller geprüfter Varianten.

Bitte beachten Sie: Über die hier vorgestellten Varianten wird beim Ratsentscheid nicht abgestimmt.



 

Standort 1

Im Bereich Münchner Straße/ Ulrich-Haid-Straße

Eckdaten:

  • Anbindung an geeignete Siedlungseinheit gegeben, keine Zielkonflikte
  • IV-Erschließung über St2068
  • Ortsbild – Maßstabskonflikt mit angrenzender Wohnbebauung
    (keine naturschutzrechtlichen Schutzgebiete)
  • Hochwasserschutzgebiet (HQ100) angrenzend, wassersensibler Bereich
  • Beeinträchtigung angrenzender Wohngebiete (WA/WR) vermeiden! Beeinträchtigung durch St2068/ Holzhandel/ Tierhaltung
  • Ungünstiger Grundstückszuschnitt; Wertigkeit der Flächen

Fazit:

Aus Gründen einer kompakten Siedlungsentwicklung ist ein Standort südwestlich der Staatsstraße 2068/ Münchner Straße beiderseits der Ulrich-Haid-Straße naheliegend. Von der Regionalplanung klar bevorzugt, fügt sich dieses Areal in die bereits baulich genutzte Fläche ein, ist gut erschließbar und nicht im Landschaftsschutzgebiet gelegen. Die angrenzenden Wohngebiete mit ihrer kleinteiligen Bebauung verlangen jedoch sowohl hinsichtlich der Maßstäblichkeit der neu einzufügenden Gebäude als auch hinsichtlich des Immissionsschutzes umfassende architektonische Überlegungen, um die Übergänge zur Wohnbebauung verträglich auszugestalten. Auch der Aubach und das festgesetzte Überschwemmungsgebiet erfordern einen gebührenden Abstand. Die vorhandenen Nutzungen (Bauhof, Asylbewerberunterkünfte), der vergleichsweise ungünstige Grundstückszuschnitt und die Wertigkeit der Flächen (höhere Eignung als Wohnbauflächen), können Hinderungsgründe für die Inanspruchnahme der Fläche darstellen. Da die Verkaufsbereitschaft der Eigentümer sowie deren Preisvorstellungen einem Erwerb für die Errichtung eines Krankenhauses im Wege stehen und der Landkreis haushaltsrechtlich keine höheren Grundstückspreise bezahlen kann, steht der Standort 1 letztlich nicht zur Verfügung.


 

Standort 2a

Im Bereich St2348/ St 2068 (Eichenallee)

Eckdaten:

  • Lage im regionalen Grünzug, gerade noch angebunden (SO)
  • IV-Erschließung über St2068
  • Landschaftsschutzgebiet (Herausnahmeverfahren notwendig), Flora-Fauna-Habitat (Schutzgebiet) angrenzend, Landschaftsbild
  • Niederschlagswasserbeseitigung klärungsbedürftig, wassersensibler Bereich/ hoher Grundwasserstand
  • Beeinträchtigung durch St2068, SO/GE

Fazit:

Der Standort 2a im Dreieck der Staatsstraßen 2068 (Eichenallee) und 2348 (Richtung Steinebach) stieß wegen des an dieser Stelle besonders betroffenen Landschaftsbildes, der Lage im Landschaftsschutzgebiet und wegen eines angrenzenden Schutzgebietes nach EU-Recht (sog. FFH-Gebiet) auf erhebliche Bedenken. Die Lage am Rand des Regionalen Grünzuges, die Beeinträchtigung durch die Staatsstraßen und die gewerblichen Nutzungen jenseits der Straße und die Wasserverhältnisse (v.a. Grundwasser) lassen diesen Standort ebenfalls in der Beurteilung der Fachbehörden als nicht sachgerecht erscheinen.


 

Standort 2c

Zwischen Ödenbächl und St2348

Eckdaten:

  • Lage mittig im regionalen Grünzug, nicht angebunden
  • IV-Erschließung über St2348
  • Gute ÖPNV-Anbindung (S-Bahn-Nähe)
  • Landschaftsgebiet (Herausnahmeverfahren notwendig), Flora-Fauna-Habitat (Schutzgebiet) beidseitig angrenzend (Abstandsregelungen)
  • Niederschlagswasserbeseitigung klärungsbedürftig, (Wasserschutzgebiet angrenzend)
  • (Beeinträchtigung durch Emissionen der Bahn und St2348 - ggf. Lärmschutzmaßnahmen)
  • Grundstücke verfügbar

Fazit:

Der Standort in Nachbarschaft zum Standort 2b hat sich im Nachgang des Fachbehördengesprächs ergeben. Eine fachbehördliche Bewertung erfolgte schriftlich. Eine Weiterverfolgung des Standortes 2c stößt auf erhebliche regionalplanerische Bedenken!
Die verkehrliche Anbindung und die gegenüber den nahegelegenen Standorten landschaftsbildverträglichere Lage sowie die voraussichtliche Verfügbarkeit der Flächen haben die Gemeinde dazu bewogen, den Standort in die Überlegungen aufzunehmen. Allerdings erfordert auch hier das Landschaftsschutzgebiet ein Herausnahmeverfahren.


 

Standort 3

Im Bereich südlich des S-Bahnhofs/ Bahnhofstraße

Eckdaten:

  • angebunden (besser als 2a/b), Lage im regionalen Grünzug
  • Siedlungsstrukturell günstig
  • hervorragende ÖPNV-Anbindung
  • Landschaftsschutzgebiet (Herausnahmeverfahren notwendig), Artenschutz (Brutstandort Kiebitz: evt. nicht lösbar, Ausnahmegenehmigung erforderl.)
  • (Wassersensibler Bereich), Hangwasser!
  • Beeinträchtigung durch GE/ Bahn (Gliederung)
  • (Altlastenverdacht entlang der Bahn), starke Neigung im bahnnahen Bereich

Fazit:

Der Standort 3 im Bereich südöstlich des S-Bahnhof/ Bahnhofstraße wird regionalplanerisch als angebunden und siedlungsstrukturell günstig angesehen. Die Lage unmittelbar am Bahnhof verspricht eine hervorragende Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln für Beschäftigte und Besucher. Die Lage am Rand des Regionalen Grünzuges und des Landschaftsschutzgebietes scheinen ebenso überwindbar, wie der notwendige Immissionsschutz gegenüber der Bahn. Allerdings bestehen erhebliche Zweifel, ob dem Artenschutz Rechnung getragen werden kann: Die Brutstandorte des Kiebitz als Rote-Liste-Art begründen aus nachvollziehbaren Gründen einen Verbotstatbestand, der nur schwer zu überwinden sein wird. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist dazu keine abschließende Aussage möglich; Zweifel sind jedoch angebracht. Die Anbindung des Standortes über die Bahnhofstraße ("Lindenallee") an die Staatsstraßen wirft weitere Fragen auf. Im Zusammenspiel mit den Einschränkungen, die sich aus Topografie und bekannten Bodenwasserverhältnissen (Hangwasser) ergeben, hat sich der Gemeinderat daher entschieden, diesen risikobehafteten Standort nicht weiterzuverfolgen, zumal auch die kleinteiligen Eigentumsverhältnisse als ungünstig bewertet werden.


 

Standort 4

Im Bereich Lama-Wiese Ortsausgang Hechendorf

Eckdaten:

  • Nicht im regionalen Grünzug, bei abgesetzter Lage nicht angebunden
  • IV-Erschließung über St2070, ungünstige ÖPNV-Anbindung
  • Landschaftsschutzgebiet (Herausnahmeverfahren erforderlich), Landschaftsbild
  • Ungünstige Versickerungsfähigkeit, Schichtwasser, Muldenlage, ungünstiger Baugrund
  • Beeinträchtigung angrenzender Wohngebiete (WA) vermeiden!

Fazit:

Ein Standort 4 an der Inninger Straße im Bereich des westlichen Ortsausgangs von Hechendorf („Lamawiese“) schien zunächst nicht abwegig, musste jedoch aufgrund einer Vielzahl von Schwierigkeiten verworfen werden: Die Lage im Landschaftsschutzgebiet, ebenso wie die ungünstige ÖPNV-Anbindung, die Muldenlage mit ungünstigem Baugrund (schlechte Versickerungsfähigkeit, Schichtwasser, erhöhter baulicher Aufwand) und die Nachbarschaft zu Wohngebieten wären zwar – jeweils für sich genommen – lösbar; in der Gesamtbetrachtung erschien der Standort jedoch nicht sachgerecht.


 

Standort 5

Dellinger Buchet am Weßlinger Kreisel

Eckdaten:

  • Lage mittig im regionalen Grünzug, nicht angebunden (Konfliktlösung durch Verlagerung auf Weßlinger Flur?)
  • IV-Erschließung über St2068
  • ungünstige ÖPNV-Anbindung
  • LSG (Herausnahmeverfahren), FFH angrenzend
  • (keine wasserrechtlichen Restriktionen), (WSG in 500m Entfernung)
  • (keine immissionsschutzrechtlichen Restriktionen)

Fazit:

Der Standort 5 an der Staatsstraße im Bereich Weßlinger Kreisel, der wegen der straßenverkehrlichen Erschließung als Standortoption einer Prüfung unterzogen werden sollte, wird wegen seiner Lage mitten im sogenannten Regionalen Grünzug Nr. 4 „Herrschingermoos/ Weßlinger See“, der auf Ebene der Regionalplanung zur Sicherung großräumiger Freiraumverbindungen ausgewiesen wird, eher ausgeschlossen.
Auch seine nicht angebundene Lage außerhalb jeglichen Siedlungszusammenhangs, seine Lage im Landschaftsschutzgebiet und die ungünstige ÖPNV-Anbindung – weitab der S-Bahn-Stationen Seefeld-Hechendorf und Weßling – sprechen gegen die Weiterverfolgung des Standortes. Zudem wären Synergieeffekte für die Gemeinde Seefeld an diesem Außenbereichsstandort kaum zu erwarten. Eine Weiterverfolgung des Standortes ist vor diesem Hintergrund nicht empfehlenswert.


 

Standort 6

Im Bereich St 2070 südöstlich des Schlosses

Eckdaten:

  • Anbindung an geeignete Siedlungseinheit gegeben
  • Sehr ungünstige Verkehrs-Erschließung
  • Nähe zum Schloss – Ortsbild (Denkmalschutz)
  • Keine naturschutzrechtlichen Schutzgebiete direkt betroffen, aber Landschaftsschutzgebiet und Flora-Fauna-Habitat angrenzend
  • (keine wasserrechtlichen Restriktionen)
  • schwierige beengte Verhältnisse - Beeinträchtigung angrenzender Wohngebiete

Fazit:

Klar ausgeschieden wurde der Standort 6 an der Staatsstraße 2070 im Bereich südöstlich des Schlosses. Gründe für die Ablehnung sind die sehr ungünstige Verkehrserschließung, die Auswirkungen auf das Ortsbild (Nähe zum Schloss/ Denkmalschutz) und die schwierigen topografischen Verhältnisse. Auch eine Beeinträchtigung angrenzender Wohngebiete (Lärm, Optik/ Maßstäblichkeit) kann wegen der beengten Verhältnisse kaum ausgeglichen werden.



 

Standorte 7 a, b und c

Eckdaten:

  • Dezentrale Lage, fehlende Synergieeffekte: nicht geeignet
  • Sehr ungünstige verkehrliche Anbindung
  • Städtebauliche Überforderung der Ortsteile, Maßstabsproblem
  • (Keine naturschutzrechtlichen Schutzgebiete direkt betroffen)
  • (keine wasserrechtlichen Restriktionen)
  • Lärm- und Geruchsimmissionen aus Landwirtschaft/ Tierhaltung, Einschränkung der Entwicklungsmöglichkeiten landwirtsch. Betriebe

Fazit:

Eindeutig verworfen wurde auch ein Standort in den kleinen Ortsteilen. Die dezentrale Lage und ihre ungünstige verkehrliche Anbindung sprechen gegen eine weitere Verfolgung eines Standortes sowohl in Drößling, Unering wie auch Meiling, zumal die kleinen Ortsteile nicht nur maßstäblich mit einer derartigen Anlage überfordert würden. Die Schutzbedürftigkeit eines Krankenhauses gegenüber Beeinträchtigungen durch Lärm- und Gerüche würde zudem der landwirtschaftlichen Nutzung in diesen Orten teilweise Einschränkungen auferlegen.