Rund um Krankenhausstandort und Bürgerentscheid

Fragen & Antworten

Wir haben für Sie Antworten auf Fragen rund um den möglichen Krankenhausstandort Seefeld und damit verbundene Aspekte wie Wirtschaftlichkeit, Kosten und Nachhaltigkeit gesammelt. Stöbern Sie doch mal durch!

Sie haben eine Frage zum möglichen Krankenhausneubau Seefeld? Oder zum weiteren Planungsprozess und dem Bürgerentscheid? Nutzen Sie einfach das untenstehende Formular. Wir leiten Ihre Frage an die zuständigen Stellen (Verwaltung, Planer, etc.) weiter und veröffentlichen die Antworten hier auf der Online-Plattform.

Allgemeine Fragen

Warum müssen die bestehenden Kliniken Seefeld und Herrsching zusammengelegt werden?

Die beiden Kliniken werden aufgrund der politischen Vorgaben (Bund und Freistaat) und der Strukturqualitätsvorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) auf Dauer nicht getrennt voneinander existieren können.

Bei den Strukturqualitätsvorgaben des G-BA handelt es sich um Anforderungen an die Mindestqualität von Krankenhäusern, die einer klaren medizinischen Logik folgen und entscheidend sind, wenn es um die Vergabe von Finanzmitteln geht.

Ein singulärer Betrieb der beiden Krankenhäuser an getrennten Standorten kann die Strukturvorgaben des G-BA nicht mehr erfüllen, so dass ein neuer gemeinsamer Standort gefunden werden muss.

Wie und durch wen wurde der Versorgungsbedarf festgestellt?

Den Bedarf hat das Bayerische Gesundheitsministerium und der bayerische Krankenhausplanungsausschuss im Rahmen einer Bedarfsanalyse anhand der Leistungszahlen der vergangenen drei Jahre festgestellt. Hierfür liegt auch ein geltender Verwaltungsakt (Bedarfsbescheid) vor, der durch das Gremium einstimmig genehmigt wurde.

Der Krankenhausplanungsausschuss unter Führung des Bayerischen Gesundheitsministeriums ist das entscheidende Fachgremium und setzt sich aus VertreterInnen der gesetzlichen Krankenkassen, der privaten Krankenversicherungen, den kommunalen, freigemeinnützigen und privaten Krankenhäusern sowie der Landesärztekammer zusammen. Der Ausschuss ist für die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Krankenhäusern zuständig.

Mehr zur Krankenhausplanung finden Sie auch unter: https://www.stmgp.bayern.de/meine-themen/fuer-krankenhausbetreiber/krankenhausplanung/

Wie groß wird das neue Krankenhaus?

Laut aktuellem Krankenhausplan 2021 des Freistaates Bayern sind in Seefeld 72 stationäre Betten und in Herrsching 110 stationäre + 16 teilstationäre Betten zugelassen.

Für die Zusammenlegung der beiden Kliniken ist ein Krankenhaus mit einer Kapazität von 180 stationären und 10 teilstationären Betten mit den Fachabteilungen Chirurgie, Innere Medizin und HNO geplant.

Wie wird der Krankenhausneubau gefördert?

Der Krankenhausneubau wird über den Krankenhausstrukturfonds, bestehend aus Finanzmitteln des Bundes und des Freistaates, gefördert. Unter Berücksichtigung der nicht förderungsfähigen Teilbereiche (z.B. Parkplatz, Küche, Sprechzimmer für Ambulanz) ist davon auszugehen, dass rund 80% der Gesamtinvestitionskosten über Mittel aus dem Krankenhausstrukturfonds finanziert werden können.

Da das Förderprogramm Ende 2024 ausläuft und die Mittel bis Mitte 2023 beantragt werden müssen, besteht ein hoher Zeitdruck. Für die Beantragung müssen bereits konkrete Planungen für den Krankenhausneubau vorliegen.

Standortfragen

Warum muss der neue Standort zwingend in Seefeld oder Herrsching sein?

Die Festlegung auf die Gemeinden Seefeld und Herrsching erfolgt aufgrund der Tatsache, dass diese beiden Gemeinden bereits Krankenhausstandorte mit gewachsenen und bewährten Einzugsbereichen sind, dies im Krankenhausplan des Freistaats Bayern so vorgesehen ist und der Bedarf durch den Krankenhausplanungsausschuss per Verwaltungsakt (Bedarfsbescheid) festgestellt wurde.

Eine Verlagerung in ein anderes Gemeindegebiet würde eine komplett neue Bedarfsfeststellung erfordern. Zudem würde man zu nahe an andere bestehende Klinikstandorte (z.B. Landsberg, Fürstenfeldbruck, Weilheim, München) heranrücken, was zu einer nicht absehbaren Verschiebung der Patientenströme, zu unerwünschten Konkurrenzsituationen und letztlich zu einer Gefährdung der Versorgungssicherheit führen könnte.

Warum kann die bestehende Klinik am Standort in der Hauptstraße in Seefeld nicht erweitert werden?

Der aktuelle Krankenhausstandort ist insbesondere aufgrund der räumlichen Gegebenheiten (innerörtliche Lage mit begrenzter Fläche, ungünstige topographische Situation, Hangwasser, schwierige verkehrliche Erschließung) nicht für eine Erweiterung geeignet. Es müsste unter Ausnutzung maximaler baulicher Dichte, in schwieriger Lage, neu gebaut werden und hätte schwerwiegende städtebauliche und verkehrliche Auswirkungen zur Folge, die mit einer gesunden Ortsentwicklung kaum vereinbar wären. Die Bebaubarkeit ist aufgrund der Hanglage und des Hangwassers zudem deutlich erschwert.

Davon abgesehen ist laut Aussage des Krankenhausbetreibers ein laufender Krankenhausbetrieb während der Bauarbeiten nicht möglich. Eine ggf. mehrjährige Unterbrechung des Krankenhausbetriebs stellt keine Option dar.

Welche Standorte für den Klinikneubau wurden in der Gemeinde Seefeld untersucht?

Im Rahmen eines mehrstufigen Auswahlverfahrens wurden mehrere Standorte im Gemeindegebiet umfassend untersucht. Welche Standorte das sind und wie das Verfahren ablief können Sie hier hier (für Standort 2b) und hier (andere Standortvarianten) nachlesen.

Welcher Standort steht im Rahmen des Bürgerentscheids zur Abstimmung?

Zur Abstimmung steht ein Standort östlich des neuen Friedhofes an der Bahnhofstraße („Standort 2b“). Nähere Informationen hierzu finden Sie hier.

Gibt es eine Alternative im Gemeindegebiet von Herrsching?

Alternativ zum Seefelder Standort könnte nur eine Erweiterung der bestehenden Klinik in Herrsching erfolgen. Dies wird derzeit noch geprüft, scheint aber nach aktuellem Kenntnistand schwierig (begrenzte Fläche, hohe Verdichtung erforderlich, Verkehrsproblematik).

Ein anderer geeigneter Standort im Gemeindegebiet von Herrsching steht nicht zur Verfügung, da die Grundstücksverhandlungen des Landkreises über den einzig in Frage kommenden Standort an der Seefelder Straße abschließend gescheitert sind.

Bürgerentscheid

Wann, wo und wie kann ich abstimmen?

Der Bürgerentscheid findet am Sonntag, den 27. Juni 2021, statt.

Aufgrund der Corona-Pandemie erfolgt die Abstimmung als reine Briefwahl, das heißt Sie müssen zur Stimmabgabe nicht in ein Wahllokal, sondern können bequem und kontaktlos von zu Hause wählen.

Die ausgefüllten Abstimmungsunterlagen können Sie entweder portofrei in den nächsten Briefkasten werfen oder bei der Gemeindeverwaltung abgeben/einwerfen. Damit Ihre Stimme zählt, muss nur sichergestellt sein, dass die Unterlagen bis spätestens 18:00 Uhr am 27. Juni in der Gemeindeverwaltung eingegangen sind.

Eine genaue Anleitung mit weiteren Informationen werden Ihnen zusammen mit den Briefwahlunterlagen zugeschickt.

Muss ich mich zur Briefwahl anmelden?

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Alle wahlberechtigten BürgerInnen bekommen die Wahlunterlagen automatisch per Post rechtzeitig vor dem Wahltermin zugeschickt.

Wie lautet die konkrete Fragestellung?

Die Fragestellung beim Bürgerentscheid wird lauten: „Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Seefeld für den Neubau eines Krankenhauses auf einer Fläche östlich des neuen Friedhofes an der Bahnhofstraße die planungsrechtlichen Voraussetzungen schafft?“

Was bedeutet „die Gemeinde schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen“?

Wie jedes Bauvorhaben benötigt natürlich auch ein Krankenhaus eine Baugenehmigung. Damit diese durch die zuständige Baubehörde erteilt werden kann, müssen wiederum die baurechtlichen Voraussetzungen bestehen.

Am Standort 2b liegen diese Voraussetzungen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor (welche Gemeinde hat auch eben mal so einen Krankenhausbauplatz in der Hinterhand?). Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen oder - vereinfacht gesagt - das erforderliche Baurecht zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Für diese Bauleitplanverfahren ist die Gemeinde im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit zuständig.

Im Zuge der Bauleitplanverfahren werden alle wichtigen Belange (Naturschutz, Verkehrsentwicklung, Landschaftsbild, Lärmschutz usw.) eingehend geprüft und Details z.B. zu Größe und Anordnung der Baukörper, Bauvolumen, Erschließung und Naturschutzmaßnahmen festgelegt.

Neben einer intensiven Beteiligung zahlreicher Behörden (über 40 Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange) besteht auch für die Bürger die Möglichkeit, sich in das Verfahren einzubringen und Anregungen, Hinweise oder Einwände vorzubringen. Hierzu werden die Planentwürfe mehrfach öffentlich ausgelegt.

Warum findet bereits jetzt ein Bürgerentscheid statt, obwohl noch keine konkreten Gutachten oder Bebauungskonzepte für den Standort 2b vorliegen?

Für die Realisierung des Vorhabens ist eine ganze Reihe an Untersuchungen und Gutachten erforderlich, die sowohl zeit- als auch kostenintensiv sind. Erst aufbauend darauf kann ein konkretes Bebauungskonzept erstellt werden.

Der Landkreis als Vorhaben- und Kostenträger benötigt eine gewisse Planungssicherheit, damit nicht umsonst hohe Kosten und viel Zeit für Standortuntersuchungen aufgewendet werden, obwohl noch gar nicht klar ist, ob die Gemeindebürger den Standort überhaupt befürworten.

Folglich ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um die Bürger zu befragen. Damit wird die Öffentlichkeit rechtzeitig um ein Votum zum Standort gebeten, bevor „vollendete Tatsachen“ geschaffen werden.

Wo kann ich mich näher informieren?

Diese offizielle Homepage der Gemeinde wird fortlaufend aktualisiert und mit Links zu weiteren Informationsquellen versehen.

Öffentlich zugängliche Presseberichte zur Thematik finden Sie hier.

Die Positionen der Gemeinderatsfraktionen können Sie hier abrufen.

Nach dem Bürgerentscheid

Wie geht es nach einem positiven Votum des Bürgerentscheids weiter?

Sollte sich die Mehrheit der Bürger für eine Realisierung des Krankenhauses am Standort 2b aussprechen, so werden weitere Untersuchungen angestellt und die erforderlichen Bauleitplanverfahren eingeleitet.

Was passiert im Falle einer Ablehnung des Standorts im Rahmen des Bürgerentscheids?

Sollte der Standort 2b im Zuge des Bürgerentscheids abgelehnt werden, so kann die Gemeinde Seefeld keinen Standort für ein neues Krankenhaus zur Verfügung stellen.

Falls eine Standortalternative im Gemeindegebiet von Herrsching ebenfalls nicht möglich sein sollte, würde nach der Aufgabe der derzeitigen Standorte ortsnah im westliche Landkreis Starnberg kein neues Krankenhaus entstehen. 

Kommt das neue Krankenhaus bei einem positiven Votum sicher nach Seefeld?

Auch bei einem positiven Votum ist nicht abschließend sichergestellt, ob das Krankenhaus tatsächlich am Standort 2b realisiert werden kann.

Zum einen muss im Zuge der Bauleitplanverfahren geprüft werden, ob es nicht doch eventuell Ausschlussgründe für die Errichtung eines neuen Krankenhauses am Standort 2b gibt. Dies lässt sich aber erst feststellen, wenn die erforderlichen Detailuntersuchungen und Gutachten vorliegen.

Zum anderen liegt die Letztentscheidung über die Umsetzung nicht bei der Gemeinde, sondern beim Landkreis als Vorhabenträger. Theoretisch wäre auch denkbar, dass sich der Landkreis letzten Endes doch für eine Erweiterung am bestehenden Klinikstandort in Herrsching ausspricht. Nach aktuellem Kenntnisstand ist diese Lösungsoption aber eher unwahrscheinlich.

Was passiert mit dem bisherigen Klinikstandort an der Seefelder Hauptstraße?

Für den bestehenden Standort an der Hauptstraße in Seefeld gibt es derzeit noch keine konkreten Überlegungen hinsichtlich einer Nachnutzung. Diese Frage wird sich auch erst in einigen Jahren stellen. Die Gemeinde wird sich im Rahmen der Ortsentwicklung unter Einbindung der Bürger rechtzeitig mit der Frage und möglichen Entwicklungen befassen.

Aktuelles

Voraussichtlich: Neue Klinik am Standort Seefelder Straße Herrsching

03.02.2022, Ende Januar unterschrieb Landrat Frey das Kaufangebot über die 8000 Quadratmeter große Fläche an der Seefelder Straße in Herrsching. Nun wird noch im ersten Halbjahr 2022 über eine letztgültige Entscheidung des Gesundheitsministeriums über den Klinikneubau erwartet.

Schauen Sie doch mal in die Presseschau, dort haben wir für Sie alle aktuellen Pressebeiträge zum Thema zusammengefasst.

Seefelder Bürgerversammlung

Am Dienstag, den 16. November fand in Seefeld die erste Bürgerversammlung unter dem neuen Bürgermeister Klaus Kögel statt. Neben Finanzen, Ortsentwicklung, Tiefbau und Soziales, ging es auch um den Klinikneubau: Derzeit seien noch alle drei möglichen Standorte im Rennen - die bestehende Schindlbeck-Klinik, der Standort Seefelder Straße Herrsching und der Standort Seefeld Lindenallee/Bahnhofstraße - wobei wohl bis Ende des Jahres Klarheit bezüglich des Standorts bstehen wird.

Die Videoaufzeichnung der Bürgerversammlung können Sie sich unter dem untenstehenden Link in Gänze ansehen.

https://playout.3qsdn.com/embed/9ddc6863-4216-11ec-b839-0cc47a188158

Gemeinderatssitzung 20.07

Infolge des positiven Bürgerentscheids hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 20.07.2021 die entsprechenden Bauleitplanverfahren eingeleitet (Stichwort: vorhabenbezogener Bebauungsplan "Klinik Seefeld" sowie Änderung des Flächennutzungsplanes). Aufbauend darauf können nun die erforderlichen weiteren Untersuchungen durchgeführt werden. Da diese sehr umfassend sind, wird bis zum Vorliegen erster Ergebnisse noch einige Zeit vergehen. Die Öffentlichkeit wird dann, unter anderem an dieser Stelle, umfassend informiert.

Hier ist Platz für Ihre Frage!

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